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24.04.2015 10:00:00

Heizung und Warmwasser: Einsparpotenzial im Vorfeld analysieren / TÜV Rheinland: Gute Beratung wichtig bei Umrüstung / Energielabel ab September 2015 Pflicht

Köln (ots) - Ob Neu- oder Altbau - wer damit liebäugelt, eine
Gastherme oder Gasheizung einzubauen, sollte sich vorab gut beraten
lassen. "Eine Gastherme muss nicht zwingend die beste Möglichkeit
sein", sagt Reiner Verbert, Energie-Experte von TÜV Rheinland. "Was
den Energieverbrauch betrifft, können Wärmepumpen eine Alternative zu
Gasthermen sein." Ab 26. September 2015 ist das Energielabel, das
Hersteller von TÜV Rheinland überprüfen lassen können, für alle
Heizgeräte und Warmwasserbereiter verpflichtend. Dank dieser
Kennzeichnung können Verbraucher Angebote gut vergleichen und auf
einen Blick erkennen, welches System die wenigste Energie verbraucht.

Auf bestehende Bausubstanz achten

Eigenheimbesitzern empfiehlt Reiner Verbert, vor dem Einbau ihren
aktuellen Energieverbrauch zu analysieren und zu überprüfen, ob die
vorhandenen Heizkörper für Niedrigtemperatur geeignet sind. Denn
nicht jede bestehende Bausubstanz ist für niedrig temperierte
Wärmeerzeuger ausgelegt. Erst dann sollten sich Hausbesitzer
entscheiden, welche Art Wärmeerzeuger für sie sinnvoll ist. Hier kann
der Fachinstallateur vor Ort Hinweise geben.

Neue Brennwerttechnologie

Aktueller Stand der Technik ist die Brennwerttechnologie. Hier
werden die Abgase stark heruntergekühlt und es wird somit zusätzliche
latente Energie gewonnen. Solche Systeme sind platzsparend, weil
jegliche Vorratsbehälter entfallen. Außerdem sind Gasbrennwertsysteme
sehr leise und können als Kombitherme auch für die
Warmwasserbereitung genutzt werden. "Wer jetzt von der alten
Heizwerttechnologie umsteigen will oder muss, sollte vorher den
Schornstein und die dazugehörige Leitung prüfen lassen. Hier kann
eine Kaminsanierung notwendig werden", rät der TÜV Rheinland-Experte.
Wegen des anfallenden Kondensats müsse der neue Kamin unbedingt
wasserresistent sein. Letztlich muss der Schornsteinfeger den Kamin
begutachten und abnehmen. Einmal im Jahr sei zudem eine Reinigung und
Überprüfung der Gastherme notwendig.



 
 
 
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